Gasprüfungen

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Wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP): Im Rahmen der Hauptuntersuchung ist eine wiederkehrende Gasanlagenprüfung durchzuführen. Die Untersuchung der Gasanlage wird nun in die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO mit eingebunden. Diese darf zum Zeitpunkt der fälligen Hauptuntersuchung höchstens zwölf Monate alt sein.

Erfahren Sie beim GTÜ- Info-Dienst mehr rund um das Thema Gasfahrzeuge oder wenden sie sich an Ingenieur- und Sachverständigenbüro Heil und die kompetenten Mitarbeiter

Gasprüfung an Wohnwagen und Wohnmobilen (nach G607)

In unserem Ingenieurbüro werden Gasprüfungen nach G607 an Wohnmobilen und Wohnanhängern durchgeführt.

Bitte beachten Sie: Die Gasprüfung ist alle zwei Jahre zu wiederholen. Die Plakette gibt den Monat und das Kalenderjahr an, in dem die nächste Gasprüfung durchgeführt werden muss. Eine abgelaufene Gasprüfung stellt im Rahmen der HU am Wohnanhänger einen „Hinweis“ dar, bei einem Wohnmobil handelt es sich dagegen um einen „Erheblicher Mangel“, d.h. die HU-Plakette kann ohne bestandene Gasprüfung nicht zugeteilt werden.

Wir bitten daher bei fälliger Gasprüfung um kurze Anmeldung, um die notwendige Ausrüstung zur Durchführung der Prüfung bereitstellen zu können. Bitte bringen Sie mit: Ihre NICHT leere Gasflasche, den gelben Prüfnachweis und alle evtl. portablen und ansteckbaren Geräte.