Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO

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Seit dem 01.03.2007 sind nach einer Rechtsänderung auch unsere Prüfingenieure vom Sachverständigenbüro Heil durch ihre Zusammenarbeit mit der GTÜ berechtigt, Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen.

Bei positiver Begutachtung durch uns – Ingenieur- und Sachverständigenbüro Heil – erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer).

Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Unsere Experten bei Ingenieur- und Sachverständigenbüro Heil können für Sie dieses Gutachten erstellen und alle notwendigen Schritte durchführen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.

Unsere Prüfingenieure von Ingenieur- und Sachverständigenbüro Heil sind dabei in hoheitlichem Auftrag tätig und arbeiten im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Sie setzen die in § 23 StVZO und der dazu geltenden Richtlinie vorgeschriebenen Bestimmungen um und dienen damit der Verkehrssicherheit.

Wer Fragen zu „seinem Oldtimer“ hat, wendet sich bitte an unsere Prüfingenieure vor Ort. Dieser kann in allen Punkten weiterhelfen, gerade auch dann, wenn es um die zügige Beibringung von speziellen Unterlagen (Broschüren, Datenblätter, Testberichten usw.) zu Ihrem Fahrzeug geht.

Oldtimer-Liebhaber können die aktuellsten Artikel zu den Oldtimer-Themen auf GTÜ-Classic lesen oder sich auch gerne selbst auf unserem Oldtimer-Informationssystem umsehen und nach Literatur, Test- und Fahrzeugberichten sowie Prospekten aus den vergangenen 120 Jahren suchen.